Wir freuen uns über Ihren Besuch. Im Interesse aller Campinggäste bitten wir Sie, die folgenden Regeln zu beachten und einzuhalten.
Allgemeines
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Unbefugten ist der Zutritt verweigert.
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Nutzung des gesamten Campingplatzgeländes auf eigene Gefahr.
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Mit dem Betreten des Platzes erkennt der Campinggast bzw. der Besucher diese Platzordnung, sowie die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen oder behördlichen Anordnungen an.
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Rücksichtsvolles Auftreten, sowie die Sorge für Recht, Ordnung und Sauberkeit sind selbstverständliche Pflichten aller Campinggäste. Wir erwarten, dass Sie den Anweisungen der Campingplatzverwaltung Folge leisten.
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Jugendliche unter 18 Jahren können nur in Begleitung Erwachsener campen.
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Das Aufstellen von Zelten und Wohnwagen ist nur mit Einweisung durch den Platzwart erlaubt.
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Der Campinggast bzw. Besucher zahlt nach der zurzeit gültigen Preisliste die für diesen Campingplatz festgelegten Benutzungsentgelte.
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Die Stellplätze werden ausschließlich vom Campingplatzinhaber vergeben und können nicht selbständig verkauft, abgegeben oder vererbt werden.
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Achtung: auf dem gesamten Campingplatz wird kein Winterdienst betrieben. Haftungen für Schäden werden vom Inhaber nicht übernommen.
Dauercamper
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Dem Mieter ist es nicht gestattet den Stellplatz mit festen An- oder Umbauten zu versehen.
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Der angemietete Platz darf nicht mit festen Umzäunungen höher als 80 cm begrenzt werden.
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Ein Austausch von Mobilheimen ist nur in Absprache mit dem Campingplatzinhaber gestattet.
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Eine Flächenversiegelung durch Beton, Teer oder ähnliche Substanzen ist verboten.
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Das Bohren von Brunnen ist auf dem eigenen Stellplatz nur nach Genehmigung des Campingplatzinhabers erlaubt.
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Der Inhaber des Campingplatzes kann die Aufnahme von Personen verweigern oder Gäste vom Platz verweisen.
Müllentsorgung
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Hausmüll, der ausschließlich auf dem Campingplatz angefallen ist, gehört in den dafür vorgesehenen Container. Es ist ausdrücklich verboten Hausmüll von zu Hause mitzubringen und auf dem Campingplatz zu entsorgen.
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Auf dem Campingplatz ist die Mülltrennung strengstens zu beachten!
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Verpackungsmüll – gelber Container
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Papier und Pappe – blauer Container
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Restmüll – Restmüllcontainer
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Glas – Galscontaine
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Sperrmüll und Grünabfälle müssen von jedem Camper eigenständig an den öffentlichen Stellen (Wertstoffhöfen und Mülldeponien) entsorgt werden.
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Die ordnungsgemäße Entsorgung der Fäkalien auf dem Campingplatz ist nur an der dafür vorgesehen Ablassstelle erlaubt.
Platzpflege
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Der Stellplatz sowie der entsprechende Teilabschnitt der Zufahrt sind vom Campinggast eigenständig sauber zu halten. Der Platzwart ist berechtigt, von den Campinggästen die Arbeiten zum Erhalt dieses Zustandes zu verlangen. Außerdem ist der Platz zum 01.04 in einen sauberen Zustand zu bringen und die Camping- Saison über zu halten. Ein sauberer Zustand bedeutet mindestens die Erfüllung folgender Punkte:
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gepflegter und gesäuberter Zustand des Mobilheims/ Wohnwagen
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gepflegter Zustand des Gesamtplatzes (der Stellplatz ist kein Lagerplatz)
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gepflegter Zustand der Einfriedungen und Gartenanlagen
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keine herumliegende Abfälle
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Ist das nicht der Fall, so wird der Platz vom Platzwart gereinigt. Die Kosten werden Ihnen in Rechnung gestellt.
Grill/ Feuerstellen
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Offene Feuer sowie feuergefährliche Heizungen, Kohle, Holz u.ä. sind auf dem Campingplatz nicht gestattet. Grillen ist auf der eigenen Stellfläche sowie einem vom Campingplatzbetreiber zugewiesenen Platz erlaubt. Glut und Feuer sind ständig zu beaufsichtigen und ab 22:00 Uhr vollständig und dauerhaft abzulöschen. Der Grillende übernimmt die volle Haftung für eintretende Schäden. Der Campingplatzbetreiber kann bei erhöhter Waldbrandstufe ein Grillverbot verhängen.
KFZ
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Fahrzeuge dürfen nur auf den gekennzeichneten Wegen im Schritttempo (10 km/h) fahren.
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Besucherfahrzeuge sind auf dem Besucherparkplatz außerhalb des Campingplatzes zu parken.
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Das Waschen von Fahrzeugen auf dem Campingplatz ist nicht erlaubt.
Hunde/ Tiere
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Hunde sind ausschließlich an der Leine zu führen. Die Geschäfte Ihres Hundes dürfen nur außerhalb des Campingplatzes erledigt werden. Sollte der Weg einmal zu lang geworden sein, ist der Hundekot sofort mit entsprechenden Beuteln zu entsorgen.
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Die Hundepauschale wird jährlich in Rechnung gestellt. Änderungen sind selbstständig zu melden. Sollte die Anzahl der Hunde nicht wahrheitsgemäß gemeldet werden, behalten wir uns vor, einen entsprechenden Aufschlag in Rechnung zu stellen.
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Grundsätzlich dürfen Tiere die anderen Campinggäste nicht belästigen.
Sanitäranlagen
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Die Sanitäranlagen und die weiteren Einrichtungen sind schonend zu behandeln. Das Rauchen in den Toiletten ist untersagt. Allgemein gültige Hygienebestimmungen sind einzuhalten.
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Wir bitten Sie, das Gelände und die Sanitäranlagen sauber zu halten. Kleinkinder bis 6 Jahren dürfen nur in Begleitung Erwachsener die Sanitär- und Toilettenräume benutzen.
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In den Sanitäranlagen ist Wäsche waschen sowie Geschirr spülen untersagt.
Ruhezeiten
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Die Nachtruhe ist festgelegt von 22:00 bis 07:00 Uhr. Unterhaltungselektronik usw. sind auf Zeltlautstärke zu stellen. Das Fahren mit Fahrzeugen aller Art ist während dieser Zeiten nicht gestattet.
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Die Mittagsruhe ist festgelegt von 12:00 bis 14:00 Uhr. Unterhaltungselektronik usw. sind auf Zeltlautstärke zu stellen. Die Platzarbeiten mit lauten Geräten sind zu unterlassen.
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Auch außerhalb der Platzruhezeiten ist ruhestörender Lärm, besonders durch Musikinstrumente, Unterhaltungselektronik, Geräusche von Kraftfahrzeugen, Schreien, lautes Singen usw. grundsätzlich zu unterlassen.
Schlüssel
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Den Schlüssel für die Schranke erhalten Sie gegen Pfand beim Platzwart bzw. Inhaber. Bei Beendigung des Aufenthaltes ist dieser zurückzugeben.
Strom- und Wasserzähler
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Dem Campingplatzinhaber ist zur Tagzeit jederzeit Zugang zu den Strom- und Wasserzählern, sowie den Anschlüssen zur Kontrolle zu gewähren. Werden hierbei Verstöße oder gar Manipulationen festgestellt, behalten wir uns rechtliche Schritte vor und die Strom- und Wasserversorgung wird umgehend eingestellt. Das Recht des Campingplatzinhabers zur fristlosen Kündigung bleibt unberührt.
Zahlungsmodalitäten
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Die Jahresabrechnung ist bis zum angegebenen Zahlungstermin zu entrichten. Wer seinen Verpflichtungen nicht nachkommt wird von der Strom- und Wasserversorgung ausgeschlossen und muss vor Wiederanschluss zusätzlich eine Gebühr in Höhe von 50 Euro leisten. Diese erhöht sich monatlich um 50 Euro je überzogenen Monat.
Schadensregulierungen
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Für Sachschäden oder abhanden gekommenes Eigentum übernimmt der Campingplatzinhaber keine Haftung.
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Jegliche Brennstätten sind alle zwei Jahre durch einen Schornsteinfeger zu prüfen. Die entsprechende Bescheinigung muss auf Anfordern vorgelegt werden können. Sollte es zu Schadensfällen kommen, übernimmt der Campingplatzinhaber keine Haftung.
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Die Campingwagen sind eigenständig gegen Allgemeingefahren (z.B. Sturm-, Feuer-, Wasser-, Überschwemmungs-, Wildschäden) zu versichern. Im Schadensfall übernimmt der Campingplatzinhaber keine Haftung.
Kündigung/ Beendigung des Aufenthaltes
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Eine Kündigung ist beiderseitig mit einer Frist von drei Monaten ohne Angaben von Gründen zum Jahresende möglich. Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen. Die Abrechnung ist zum Kündigungstermin zu entrichten. Des Weiteren ist der Stellplatz spätestens bis zum Kündigungstermin in einem ordnungsgemäßen Zustand zu räumen.
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Der Platz ist mit Beendigung des Aufenthaltes in einem sauberen Zustand zu übergeben. Sollte dies nicht der Fall sein, behalten wir uns rechtliche Schritte vor und stellen die Kosten in Rechnung. Ein sauberer Zustand beinhaltet mindestens folgende Punkte:
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Rückbau des Mobilheimes/ Wohnwagens/ Zelt
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Rückbau von sämtlichen Anbauten
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Rückbau von Umzäunungen/ Einfriedungen
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Rückbau von Gartenanlagen und Pflasterungen
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Einsammeln von Unrat, Müll und Abfällen
Der Campingplatzinhaber
H. Hölters